BGH - Beschluss vom 30.04.2015 (IX ZR 196/13)
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. August 2013 wird auf Kosten des Beklagten in einem Umfang von 1.000 € als unzulässig [...]