Allgemeine Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers

Zivilrechtliche Grundlagen 3/6 Testamentsvollstreckung 

Allgemeine Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers

Autor: Gülpen

Zur Erfüllung seiner Aufgaben als Testamentsvollstrecker überträgt ihm das Gesetz bestimmte Rechte und Pflichten.

Rechte des Testamentsvollstreckers, §  2205 BGB

Verwaltungsbefugnis

Die Befugnisse zur Verwaltung des Nachlasses gem. §  2205 Satz 1 BGB stehen dem Testamentsvollstrecker unabhängig davon zu, ob ihm eine Abwicklungs- (§  2203 BGB) oder eine Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung (§  2209 BGB) übertragen ist – sofern der Erblasser keine Beschränkungen nach §  2208 BGB angeordnet hat.

Inbesitznahme

Gemäß §  2205 Satz 2 BGB hat der Testamentsvollstrecker insbesondere das Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen.

Verfügungsrecht