Vergütung des Testamentsvollstreckers

Zivilrechtliche Grundlagen 3/6 Testamentsvollstreckung 

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Autor: Gülpen

Aufwendungsersatz

Der Testamentsvollstrecker hat zum einen gegen die Erben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wie ein Beauftragter, was sich aus §  2218 Abs.  1 BGB ergibt, der eine entsprechende Anwendung des §  670 BGB anordnet; ein Vertragsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben besteht nicht (siehe Teil 3/6.8.2.1).

Angemessene Vergütung