Testamentsvollstreckung als erbrechtliches Gestaltungsmittel

Zivilrechtliche Grundlagen 3/6 Testamentsvollstreckung 

Testamentsvollstreckung als erbrechtliches Gestaltungsmittel

Autoren: Grziwotz/Gülpen

Einflussnahme des Erblassers

Der Erblasser kann durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung (§§  21972228   BGB) in einer Verfügung von Todes wegen über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen. Dies erfolgt dadurch, dass er eine Person seines Vertrauens mit Verfügungsbefugnissen für die Zeit nach seinem Versterben hinsichtlich des Nachlasses ausstattet. Es handelt sich beim Testamentsvollstrecker somit um die Person, die nach dem Tod des Erblassers dessen Willen weiter zur Geltung bringt.

Abgrenzung zur Vollmacht über den Tod hinaus