Zivilrechtliche Grundlagen 3/6 Testamentsvollstreckung |
Allgemeine Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers |
Autor: Gülpen |
Zur Erfüllung seiner Aufgaben als Testamentsvollstrecker überträgt ihm das Gesetz bestimmte Rechte und Pflichten.
Die Befugnisse zur Verwaltung des Nachlasses gem. § 2205 Satz 1 BGB stehen dem Testamentsvollstrecker unabhängig davon zu, ob ihm eine Abwicklungs- (§ 2203 BGB) oder eine Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) übertragen ist – sofern der Erblasser keine Beschränkungen nach § 2208 BGB angeordnet hat.
Gemäß § 2205 Satz 2 BGB hat der Testamentsvollstrecker insbesondere das Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen.
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