Autor: Schildhorn |
Aufgrund der nur beschränkten Anzahl von Erbschaftsteuer-
Die Anrechnung einer ausländischen Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt von folgenden Voraussetzungen ab (vgl. auch R E 21 ErbStR 2011):
Die Anrechnung ist nur bei Erbfällen bzw. Schenkungen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland möglich. |
Eine Anrechnung kommt nicht in Betracht, wenn und soweit die Vorschriften eines |
Der Anrechnungsberechtigte muss einen entsprechenden Antrag stellen. |
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