Stand der derzeitigen Erbschaftsteuer-DBA

Autor: Schildhorn

Während die Bundesrepublik Deutschland bei den Steuern vom Ertrag und Einkommen zahlreiche DBA abgeschlossen hat, existieren zurzeit nur folgende sechs Erbschaftsteuer-DBA:1)

Griechenland (wobei das DBA nur für bewegliches Nachlassvermögen gilt)

Schweden

Schweiz

USA

Dänemark

Frankreich

Das bislang bestehende Abkommen mit Österreich wurde von der Bundesrepublik Deutschland zum 31.12.2007 gekündigt; die Vorschriften wurden aber noch bis zum 31.07.2008 angewendet.

Weitere Erbschaftsteuer-DBA mit Finnland und Italien sind in Verhandlung.

Der Geltungsbereich der bestehenden DBA ist grundsätzlich auf Erwerbe von Todes wegen beschränkt. Erst die DBA neuen Typs (z.B. die DBA mit Schweden und Dänemark) regeln neben der Besteuerung von Nachlässen auch Schenkungen und sehen regelmäßig die gegenseitige Amtshilfe vor.