Anteil am Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient

Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis 

Anteil am Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient

Autor: Löbe

Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. Die Vorschrift über die Veräußerung eines Anteils am Vermögen ist §  16 Abs.  1 Nr. 2 EStG nachgebildet und betrifft Beteiligungen an Personengesellschaften selbständig Tätiger.1)

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft.