Zivilrechtliche Grundlagen 3/6 Testamentsvollstreckung |
Vergütung des Testamentsvollstreckers |
Autor: Gülpen |
Der Testamentsvollstrecker hat zum einen gegen die Erben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wie ein Beauftragter, was sich aus § 2218 Abs. 1 BGB ergibt, der eine entsprechende Anwendung des § 670 BGB anordnet; ein Vertragsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben besteht nicht (siehe Teil 3/6.8.2.1).
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