Autor: Schildhorn |
Der vorstehende Überblick zeigt, dass ein Erbfall mit Auslandsbezug regelmäßig zu einer Besteuerung in mehreren Staaten führen kann. Diese internationale Doppelbesteuerung kann zurzeit nur dann vermieden oder abgemildert werden, wenn der Erblasser bzw. Erbe seinen Wohnsitz in einem Staat hat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Erbschaftsteuer-
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