Zustimmung

Autor: Nagel

Sowohl im Falle des Asset Deals als auch des Share Deals sollte bereits frühzeitig geprüft werden, ob und ggf. welche Zustimmungen Dritter zur Wirksamkeit des Verpflichtungs- bzw. Vollzugsgeschäfts erforderlich sind. Dabei sollte insbesondere an folgende Zustimmungserfordernisse gedacht werden:1)

Die Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter (§  719 Abs.  1 BGB, §§  105, 161 Abs.  2 HGB). Die Zustimmung kann in genereller Form schon im Gesellschaftsvertrag erteilt sein. Sie kann jedoch auch nachträglich (als Genehmigung gem. §  184 BGB) erklärt werden.

Die Übertragbarkeit von GmbH-Geschäftsanteilen kann gem. §  15 Abs.  5 GmbHG an Voraussetzungen geknüpft, insbesondere von der Genehmigung der Gesellschaft (die durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Anzahl zu erteilen wäre) oder aber von der Genehmigung der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht werden.

Beim Asset Deal ist die Zustimmung Dritter zur Übertragung der verkauften Vertragsverhältnisse auf den Käufer erforderlich.