Kaufpreis und Zahlung

Autor: Nagel

Bei der Regelung des Kaufpreises können die Parteien neben dessen Höhe auch den Zeitpunkt und die Art der Zahlung sowie Zinsen, Zahlungssicherheiten und ggf. Finanzierungsmodelle vereinbaren. Im Falle eines Asset Deals empfiehlt es sich ferner genau zu regeln, wie der Kaufpreis sich auf die einzelnen veräußerten Vermögensgegenstände verteilt, auch wenn eine solche von den Parteien vertraglich vorgenommene Kaufpreisallokation steuerlich (z.B. zur Berechnung der Grunderwerbsteuer) nicht verbindlich ist.1)

Variabler Kaufpreis

Der Kaufpreis muss dabei kein Fixbetrag sein. Stattdessen können die Parteien einen variablen Kaufpreis vereinbaren, z.B. in Form eines Kaufpreisanpassungsmechanismus.2) Es kann beispielweise vereinbart werden, dass der vertraglich vorgesehene Kaufpreis um denjenigen Betrag zu verringern oder zu erhöhen ist, um den das in einer Stichtagsbilanz ausgewiesene Netto-Reinvermögen (= Überschuss der verkauften Vermögensgegenstände über die übernommenen Verbindlichkeiten) einen bestimmten Betrag unter- oder überschreitet. Ebenso kann ein Kaufpreismodell vereinbart werden, das den Kaufpreis von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängig macht ().