Autor: Nagel |
Das Voranstellen einer Präambel, auch Vorbemerkung genannt, ist nicht zwingend notwendig, jedoch in vielen Fällen durchaus empfehlenswert.1) In der Präambel werden normalerweise die wirtschaftlichen Hintergründe der Transaktion zusammengefasst und die Motive der Vertragsparteien offengelegt. Die Präambel dient so Dritten (z.B. im Streitfall einem Gericht) als Auslegungshilfe, um den Vertragstext besser zu erfassen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|