Autor: Löbe |
Während sich bei der Erbschaftsteuer unmittelbare Anzeige- und Erklärungspflichten aus dem Gesetz ergeben, wird in der Praxis häufig übersehen, dass auch bei der Einkommensteuer steuerliche Pflichten auf die Erben zukommen.
Die persönliche Einkommensteuerpflicht endet zwar mit dem Tod, die steuerpflichtigen Einkünfte des Erblassers sind jedoch bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. im Wege der Schätzung - zu ermitteln. Die Einkommensteuererklärung für den Erblasser ist grundsätzlich von den Erben abzugeben. Die bis zum Todestag entstandenen Einkünfte des Erblassers müssen von den Erben ermittelt und dem Finanzamt erklärt werden. In schwierigen Fällen sollte hiermit ein Steuerberater oder Rechtsanwalt beauftragt werden. Etwaige festzusetzende Steuern sind von den Erben als Gesamtrechtsnachfolger zu entrichten.
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