Nachzahlung der Steuern

Autor: Löbe

Obwohl strafrechtlich dem Erben eine etwaige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung des Erblassers nicht angelastet werden kann, sind etwaige Steuernachforderungen dennoch vom Erben zu begleichen. Wird vom Finanzamt eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung des Erblassers festgestellt, kann es somit zu empfindlichen Steuernachzahlungen für sämtliche Steuern der noch nicht festsetzungsverjährten Jahre kommen.