Entgeltliche Übertragungen

Autor: Löbe

Von einer vollentgeltlichen Übertragung ist auszugehen, wenn die Werte der Leistung und der Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen wurden und die Parteien auch subjektiv von der Gleichwertigkeit ihrer Leistungen ausgegangen sind.1) Auswirkungen können sich im Privatvermögen bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§  17 EStG), bei der Veräußerung von Kapitalanlagen (§  20 Abs.  2 EStG), bei einem privaten Veräußerungsgeschäft (§  22 Nr. 2 i.V.m. §  23 EStG) und beim Anteilstausch (§  21 UmwStG) ergeben.

Beispiel 1

Der Vater V überträgt auf seinen Sohn S mit notariellem Vertrag vom 01.10.2015 ein Mietwohngrundstück, welches sich seit acht Jahren im Eigentum des Vaters befindet. Der Verkehrswert für das Grundstück beläuft sich auf 380.000 Euro. Diesen Betrag hat S seinem Vater zu zahlen. Die bisher von V in Anspruch genommene Abschreibung soll 40.000 Euro betragen. Die Anschaffungskosten für das Grundstück belaufen sich auf 190.000 Euro. Veräußerungskosten sind nicht angefallen.

Lösung

- Einkommensteuerliche Beurteilung