Steuergestaltung durch vorweggenommene Erbfolge 6/6 Die vorweggenommene Erbfolge von Privat- und Betriebsvermögen 6/6.1 Vorweggenommene Erbfolge von Privatvermögen |
Vorweggenommene Erbfolge von Privatvermögen |
Autor: Löbe |
Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen (zum Begriff vgl. Teil „Vorweggenommene Erbfolge – Begriff“). Je nachdem, ob die Vermögensübertragung entgeltlich, unentgeltlich oder auch teilentgeltlich ausgestaltet ist, können sich auch unterschiedliche ertragsteuerliche und schenkungsteuerliche Folgen ergeben.
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