Überblick über das Erbrecht

Autor: Martina Klose

Das Erbrecht ist gem. Art.  14 Abs.  1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt. Es gewährleistet, dass das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergeht, sondern sein Fortbestand gesichert wird.1) Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen als Ganzes, also im Wege der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge, unmittelbar auf eine oder mehrere andere Personen über. Die Erben treten somit in die Rechtsposition des Erblassers ein (§  1922 BGB).

Das Vermögen des Erblassers definiert §  1922 BGB als Erbschaft. Sie umfasst wegen der Formulierung "Vermögen als Ganzes" alle Rechtspositionen des Erblassers, also auch nicht vermögensrechtliche Rechtspositionen und Verbindlichkeiten, soweit sie vererblich sind. Gleichbedeutend mit dem Begriff Erbschaft spricht das Gesetz an mehreren Stellen auch von Nachlass.