Mit dem MiLoG wurde ein Paradigmenwechsel im deutschen Arbeitsrecht vollzogen, indem der Staat erstmals unmittelbar eine untere Grenze der Arbeitsvergütung festsetzt und diese durch bislang nicht gekannte Schutzvorschriften (siehe insbesondere § 3 MiLoG) absichert.
Die neuen Regeln sind noch immer ungewohnt und sorgen bei Unternehmern wie auch bei Arbeitnehmern für Verunsicherung.
Welche Ausnahmen vom Mindestlohngesetz gibt es (noch)? Wie ist das Verhältnis der gesetzlichen Regelungen zu den Entgelttarifverträgen und zu Arbeitsvertragsvereinbarungen?
Auch stellt sich die Frage nach dem verbleibenden Gestaltungsspielraum im Arbeitsvertrag und in Vertragsklauseln, die den beteiligten Arbeitsvertragsparteien eine gewisse Rechtssicherheit verschaffen.
Fest steht: Alle diese und weitere Fragen bereiten Probleme in der Praxis – insoweit ist mit einer Fülle von Beratungsanlässen auch für Sie als Steuerberater zu rechnen.
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