Neu & Topseller

Ihr perfekter Instagram-Auftritt

Holen Sie sich jetzt den Social-Media-Booster: Monatlich 10 professionelle Steuer-Postings in Ihrem Kanzleidesign!

39,95 € mtl.

zzgl. USt

Antworten auf alle steuerlichen Fragen! Nutzen Sie unser ausgewähltes Expertenteam als Ihr Netzwerk. Stellen Sie ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Kurzantwort.

289,00 € mtl.

zzgl. USt

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer textmüden Mandanten. Zu jedem wichtigen Steuerthema eine prägnante Grafik. Mehr braucht es nicht.

Jetzt verfügbar: 133 Infografiken zum Heizungsgesetz, zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer, zum Mindestlohn u.v.m.!

24,90 € mtl.

zzgl. USt

Jetzt verfügbar: Heizungsgesetz, Photovoltaikanlagen und mehr!

Kommen Ihre Mandanten auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen? Informieren Sie Ihre Mandanten über das Wichtigste vorab ganz einfach und schnell mit unseren Merkblättern.

19,90 € mtl.

zzgl. USt

 

 

News

Wann sind Zahlungen als Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei? Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Geldsummen von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. € kein „Trinkgeld“ darstellen. Im Streitfall hatte ein Unternehmen diese Beträge an zwei Prokuristen gezahlt. Auch wenn es keine gesetzliche Freibetragsgrenze mehr gibt, ist nach dem Gericht die Betragshöhe für ein „Trinkgeld“ weiterhin relevant.

Mehr erfahren

Was gilt für landwirtschaftliche Betriebe bei der gewerbesteuerlichen Kürzung? Wie ist der einfache Kürzungsbetrag nach § 9 GewStG zu bestimmen? Der BFH hat klargestellt, dass der nach § 126 Bewertungsgesetz (BewG) maßgebende Ersatzwirtschaftswert im Verhältnis der eigenen Fläche zu der gepachteten Fläche anzusetzen ist. Es ist zuvor keine Aufteilung nach Gruppen von Wirtschaftsgütern vorzunehmen.

Mehr erfahren

Welche Voraussetzungen hat eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)? Nach dem BFH kann eine vGA auch ohne Zufluss beim Gesellschafter vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft den Vorteil mittelbar zuwendet, so dass eine dem Gesellschafter nahestehende Person den Nutzen zieht. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft für den Vermögensvorteil eine angemessene Gegenleistung erhält.

Mehr erfahren

Der BFH hat die Regeln der ertragsteuerlichen Organschaft bei der Umwandlung von Unternehmen näher bestimmt. Bei der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft gilt demnach: Der neue Organträger tritt auch dann in die Stellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Mehr erfahren