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News

Wie sind Fehler bei der Berechnung des Zinslaufs zu korrigieren? Der BFH hat entschieden, dass Fehler, die ausschließlich den Zinsbeginn und nicht die Steuerfestsetzung betreffen, nicht über die Zinsanpassungspflicht nach § 233a Abs. 5 AO korrigiert werden können, sondern nur über die Änderungsregeln für Steuerbescheide nach §§ 129, 172 ff. AO. Im Streitfall ging es um Folgen einer Außenprüfung.

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Wann liegt eine Organschaft im Umsatzsteuerrecht vor? Der BFH hat seine Rechtsprechung an den EuGH angepasst. Demnach muss der Organträger zwar grundsätzlich weiterhin über die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft verfügen. Die finanzielle Eingliederung kann nun aber auch bei nur 50 % der Stimmrechte vorliegen, wenn die notwendige Willensdurchsetzung anderweitig sichergestellt wird.

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Der BFH hat die Grundsätze für die Bildung von Pensionsrückstellungen im Zuge der betrieblichen Altersversorgung klargestellt. Steht die Pensionszusage unter einem Vorbehalt, nach dem die Anwartschaft oder Leistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Der Vorbehalt muss dann den arbeitsrechtlichen Regeln entsprechen.

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Welche Folgen haben disquotale Gewinnbezugs- und Stimmrechte für die Bewertung eines GmbH-Anteils? Nach dem BFH gilt: Fallen diese Rechte deutlich geringer aus, als es dem Anteil am Nominalkapital entspricht, mindert dies regelmäßig den gemeinen Wert, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. Der BFH ging zudem auf den Vertrauensschutz bei einer Zuwendungsbestätigung ein.

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