Unternehmensnachfolge -

Bundesrat begrüßt Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge der Bundesregierung begrüßt und sich ausdrücklich für ein Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum 01.01.2007 ausgesprochen.

Auf Empfehlung seines Finanzsausschusses behielt er sich in seiner Sitzung vor, nach einer Auswertung der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer und zum Verwertungsrecht sich zu einem späteren Zeitpunkt zu dem Gesetzentwurf in Form einer Entschließung zu äußern.

Die Bundesregierung und der Bundestag wurden gebeten, diese Entschließung für den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. In der Sache sieht der Bundesrat Änderungsbedarf insbesondere in der Abgrenzung von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen. Im Einzelnen verweist er hierzu auf in den Ausschussberatungen diskutierte Länderanträge und auf die Empfehlungen des Agrar- und des Wirtschaftsausschusses. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundesrat in Fällen, in denen durch einen Erwerbsvorgang erst erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen beim Erwerber entsteht. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat hier insbesondere bei Verpachtungsfällen in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Handwerk. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf einen entsprechenden bayerischen Antrag.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 15.12.06