Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, im Registerblatt der Gesellschaft einzutragen, dass der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
I.
Die betroffene Gesellschaft ist seit dem 22.04.2008 im Handelsregister des Amtsgerichts Münster zu HRB 11471 eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2008 sieht unter § 7 Ziff. 3) vor, dass die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war gemäß Gründungsprotokoll vom 27.02.2008 zunächst Herr L2 in B. Seine Vertretungsbefugnis beschloss die Gesellschafterversammlung wie folgt:
"Er vertritt die Gesellschaft alleine, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Wir befreien ihn von den Beschränkungen des § 181 BGB."
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|