Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 19.09.2019 -
aus einem Betrag in Höhe von 179,16 € seit dem 01.02.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 196,11 € seit dem 01.03.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 170,47 € seit dem 01.04.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 157,98 € seit dem 02.05.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 171,14 € seit dem 01.06.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 128,08 € seit dem 01.07.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 98,65 € seit dem 01.08.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 95,19 € seit dem 01.09.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 193,26 € seit dem 04.10.2016,
aus einem Betrag in Höhe von 196,90 € seit dem 02.11.2016,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|