Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 30.06.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt höhere Altersrente für Frauen unter ungekürzter Berücksichtigung der in der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (U ... ) im Zeitraum von Mitte August 1973 bis Mitte Oktober 1978 zurückgelegten Versicherungszeiten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|