Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 18.04.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung von Krankengeld ab dem 18.06.2012.
Der im Jahr 1968 geborene Kläger ist promovierter Biologe und war bei der Firma R. als Co-Projektleiter beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis bestand bis ins Jahr 2019 fort.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|