VG Saarland, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1882/18
Anspruch einer zu 70% Beihilfeberechtigten auf Beihilfe für mehrere Verlängerungen ihrer Anschlussheilbehandlung in einem Sanatorium
OVG Saarland, Urteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen 1 A 129/21
DRsp Nr. 2022/17324
Anspruch einer zu 70% Beihilfeberechtigten auf Beihilfe für mehrere Verlängerungen ihrer Anschlussheilbehandlung in einem Sanatorium
1. Zu den Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die Verlängerung eines verordnungsrechtlich auf höchstens drei Wochen begrenzten Sanatoriumsaufenthalts nach § 7 Abs 3 Satz 1 BhVO SL.2. Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich" als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die Verlängerung eines Sanatoriumsaufenthalts ist auf die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen und ein strenger Maßstab anzulegen (in Anlehnung an die sozialgerichtliche Rechtsprechung). Die für eine Verlängerung erforderlichen "gesundheitlichen" Gründe können zu bejahen sein, wenn ohne die Verlängerung ein Erreichen der Behandlungsziele von vornherein oder nach dem bisherigen Verlauf der Maßnahme ausgeschlossen ist, diese Ziele aber bei einer Verlängerung nach belastbarer ärztlicher Prognose mit hinreichender Erfolgsaussicht erreichbar sind. Als "dringend" anzuerkennen können derartige Gründe für eine Verlängerung über die normative Höchstgrenze hinaus indes nur ausnahmsweise in atypischen, besonders gelagerten Fällen sein.
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