FG Baden-Württemberg, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 21/07
Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten als Grenzgänger zur Schweiz
BFH, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen I R 64/07
DRsp Nr. 2008/20140
Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten als Grenzgänger zur Schweiz
»1. Muss ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer über mehrere Tage hinweg ohne Unterbrechung in der Schweiz tätig werden, so ist bei der Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 nicht jeder dieser Tage als ein Tag zu zählen, an dem der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Mai 2001 I R 100/00, BFHE 195, 341, BStBl II 2001, 633; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 67/03, BFHE 207, 452).2. Dieser Grundsatz greift auch dann ein, wenn sich an eine Tagesschicht in der Schweiz ein Pikettdienst (Bereitschaftsdienst) und an diesen erneut eine Tagesschicht anschließen und das maßgebliche Arbeitsrecht den Pikettdienst zur Arbeitszeit zählt.«
Normenkette:
DBA-Schweiz (1971/1992) Art. 15a Abs. 1, 2 ;
Gründe:
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