In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Gütersloh vom 11.06.2019 werden die zur Begründung des weiteren Hilfsantrags der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 05.11.2018 erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Gütersloh wird angewiesen, der Beteiligten zu 2) einen Erbschein mit folgendem Inhalt zu erteilen: Der am 00.00.2018 verstorbene B A, geboren am 00.00.1937 in C, ist von der Beteiligten zu 2) als Alleinerbin beerbt worden.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1), 4), 6), 7), 8) und 9) werden zurückgewiesen.
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