BGH, Urteil vom 15.12.1986 - Aktenzeichen StbSt(R) 2/86
DRsp Nr. 1997/3013
Begriff der Arbeitnehmer-Tätigkeit
»1. Zum Merkmal der "Arbeitnehmer"-Tätigkeit.«2. Die gesetzliche Festlegung von Berufspflichten in Generalklauseln ist verfassungsrechtlich zulässig.2. Der Begriff des "Arbeitnehmers" im Sinne des § 57 Abs. 4 Nr. 2StBerG ist eng auszulegen. Er kann nicht auf jede arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausgedehnt werden. Vielmehr ist allein darauf abzustellen, ob der Steuerberater durch seine Nebenbeschäftigung zeitlich und örtlich so gebunden ist, daß er infolge der ihm vorgegebenen Gestaltung seiner Arbeit die Interessen seiner Mandanten denen seines Arbeitgebers nachordnen müßte.3. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Steuerberater als Vorstandsmitglied einer Genossenschaft außerhalb der Bürozeit die Buchhaltung kontrolliert und an Vorstandssitzungen teilnimmt.