Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. Januar 2021 -
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf 3.024,00 € festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Ihr fristgemäßes Vorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. von §
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