OVG Sachsen - Beschluss vom 14.12.2022
6 A 176/21
Normen:
HGB § 164; GmbHG § 35;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 14.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2629/17

Beurteilung der subventionsrechtlichen Zuverlässigkeit einer Kommanditgesellschaft bei der Gewährung von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds; Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs

OVG Sachsen, Beschluss vom 14.12.2022 - Aktenzeichen 6 A 176/21

DRsp Nr. 2023/15218

Beurteilung der subventionsrechtlichen Zuverlässigkeit einer Kommanditgesellschaft bei der Gewährung von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds; Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. Januar 2021 - 5 K 2629/17 - wird abgelehnt.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf 3.024,00 € festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 164; GmbHG § 35;

Gründe

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Ihr fristgemäßes Vorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO beschränkt ist, ergibt nicht, dass einer der gemachten Zulassungsgründe vorliegt.

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3, st. Rspr.). Das leistet die Antragsschrift nicht.