I. Streitig ist, ob der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Nach den unbestrittenen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ist der in Deutschland geborene Steuerpflichtige seit dem Jahre 1951 Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Er hat seit dem Jahre 1956 seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), wo er einen Gewerbebetrieb unterhält. Er ist seit dem Jahre 1957 mit einer Staatsangehörigen der USA verheiratet, die seit dem Jahre 1953 als Angestellte im Dienste der in der BRD stationierten Streitkräfte ihres Landes tätig ist.
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