BFH vom 16.09.1970
I R 2/69
Fundstellen:
BFHE 100, 102
BStBl II 1970, 869

BFH - 16.09.1970 (I R 2/69) - DRsp Nr. 1997/10273

BFH, vom 16.09.1970 - Aktenzeichen I R 2/69

DRsp Nr. 1997/10273

»1. Ein Staatsangehöriger der USA, der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Wohnsitz und Gewerbebetrieb unterhält, bleibt in der BRD auch dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er mit einer Angehörigen der Streitkräfte der USA in der BRD die Ehe schließt. 2. Seine Ehefrau wird in der BRD durch Wohnsitzbegründung unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie mit ihrem Ehemann eine gemeinsame Familienwohnung innehat.«

I. Streitig ist, ob der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Nach den unbestrittenen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ist der in Deutschland geborene Steuerpflichtige seit dem Jahre 1951 Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Er hat seit dem Jahre 1956 seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), wo er einen Gewerbebetrieb unterhält. Er ist seit dem Jahre 1957 mit einer Staatsangehörigen der USA verheiratet, die seit dem Jahre 1953 als Angestellte im Dienste der in der BRD stationierten Streitkräfte ihres Landes tätig ist.