BFH - Beschluß vom 29.10.1986
I B 28/86
Normen:
AO (1977) §§ 117, 85, 88, 208, 393 ; DBA-Großbritannien Art. XIX; EG-AmtshilfeG § 1 Abs. 3; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 S. 1, § 34 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 147, 492
BStBl II 1987, 440

BFH - Beschluß vom 29.10.1986 (I B 28/86) - DRsp Nr. 1996/12300

BFH, Beschluß vom 29.10.1986 - Aktenzeichen I B 28/86

DRsp Nr. 1996/12300

»1. Die Steuerfahndung kann im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig werden. Maßgebend ist, in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Finanzbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. 2. Für Angriffe gegen ein Auskunftsersuchen, daß der BMF im Besteuerungsverfahren ins europäische Ausland weiterleiten will, ist der Finanzrechtsweg gegeben.«

Normenkette:

AO (1977) §§ 117, 85, 88, 208, 393 ; DBA-Großbritannien Art. XIX; EG-AmtshilfeG § 1 Abs. 3; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 S. 1, § 34 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine KG, exportiert hauptsächlich ...ersatzteile nach .... Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist ihr persönlich haftender Gesellschafter und führt mehrere Unternehmen, u.a. die Antragstellerin. ... Das zuständige Finanzamt (FA) begann am ... 1981 bei der Antragstellerin mit einer Außenprüfung, die u.a. die gesonderten Feststellungen der Einkünfte 1972 bis 1979 betraf. Am ... legten die beiden Prüfer schriftlich nieder, daß u.a. wegen der Provisionen an ... der Verdacht der Steuerhinterziehung bestehe. ... Am ... 1981 übernahm die Staatsanwaltschaft ... das Verfahren.