I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine AG. In einem Rechtsstreit, der in der Schweiz geführt wurde, erstritt sie eine Entscheidung, mit der ihr eine Forderung zuzüglich Zinsen gegen die Bank C in der Schweiz zugesprochen wurde. Die Forderung war vorher wertberichtigt, der Zinsanspruch bei der Gewinnermittlung nicht erfaßt worden. Die Gewinnauswirkungen durch Auflösung der Wertberichtigung und Ansatz des Zinsanspruchs sind nach Auffassung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) bei der Körperschaftsteuerveranlagung für 1980 zu berücksichtigen. Dagegen wendet sich die Klägerin.
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