Auf Grund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt der BdF zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Erträge aus Darlehen und Sicherheiten, die die Bewohner von Alteneinrichtungen deren Trägern zur Verfügung stellen, folgende Auffassung, der der Wortlaut des §
Die Leistungen im Hinblick auf die Überlassung eines Heimplatzes sind nach dem Gesetzentwurf vom Zeitpunkt ihrer Gewährung an mit mindestens 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen, soweit der Vorteil der Kapitalnutzung bei der Bemessung des Entgelts nicht berücksichtigt worden ist (§
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