BMF - Schreiben vom 19.12.2002
IV C 4 - S 2222 - 399/02

BMF - Schreiben vom 19.12.2002 (IV C 4 - S 2222 - 399/02) - DRsp Nr. 2008/92055

BMF, Schreiben vom 19.12.2002 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2222 - 399/02

DRsp Nr. 2008/92055

§ 10a EStG Altersvermögensgesetz (AVmG) Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Meine Schreiben vom 4. November und 4. Dezember 2002

- IV C 4 - S 2222 - 399/02 -

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 19. November 2002

- 34/35 - S 2222-009-49729/02 -

Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. bis 13. Dezember 2002 (ESt VIII/02; TOP 26)

2 Anlagen

In der Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen das amtliche Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und die Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme.

„Einkommensteuergesetz Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen:

Die Zeilen 5, 6 und 9 sind optional.