Die Erinnerung der Beigeladenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 24. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
Der Senat hat die Nachbarklage gegen Änderungsgenehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen, die der Beklagte zugunsten der Beigeladenen erteilt hatte, mit Gerichtsbescheid vom 29. November 2021 abgewiesen. Dem Kläger sind die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auferlegt worden. Keiner der Beteiligten hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt oder einen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt (§
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