FinMin Hamburg - Verfügung vom 14.04.2010
53 - S 4521 - 002/09

FinMin Hamburg - Verfügung vom 14.04.2010 (53 - S 4521 - 002/09) - DRsp Nr. 2010/80265

FinMin Hamburg, Verfügung vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 53 - S 4521 - 002/09

DRsp Nr. 2010/80265

Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage bei Erwerb kontaminierter Grundstücke und bei Übernahme von Investitions- und Beschäftigungsgarantien; Erlass vom 26.07.1993 - 53 - S 4521 - 15/91 - und Erlass vom 10.09.1996 - 53 - S 4500 - 30/94 -

Zu der Frage, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu erheben ist, wenn

  • Grundstückskaufverträge zugleich Regelungen über die Beseitigung von Altlasten enthalten,

  • der Erwerber sich verpflichtet, bestimmte Investitionen zu tätigen und/oder einen bestimmten Beschäftigungsstand aufzubauen bzw. beizubehalten,

bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

zu 1.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.