FinMin Hamburg - Verfügung vom 27.01.2010
53 - S 4501 - 010/06

FinMin Hamburg - Verfügung vom 27.01.2010 (53 - S 4501 - 010/06) - DRsp Nr. 2010/80104

FinMin Hamburg, Verfügung vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 53 - S 4501 - 010/06

DRsp Nr. 2010/80104

Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG bei schenkweiser Übertragung eines Anteils an einer Gesamthand nach steuerbegünstigter Einbringung eines Grundstücks

In dem mit Bezugserlass mitgeteilten Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof mit Urteil 07.10.2009 - II R 58/08 - entschieden, dass trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht nach § 5 Abs. 3 GrEStG entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet. Der diesem Urteil entgegenstehende Bezugserlass wird hiermit aufgehoben.