FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 23.08.2021
1 K 305/19
Normen:
EStG § 35b S. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)-j);
Fundstellen:
DStRE 2022, 1044
ZEV 2021, 792
ZEV 2022, 79

Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer i.R.d. Einkommensteuerbescheids; Berechnung des Begünstigungszeitraums hinsichtlich Überschreitung

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 23.08.2021 - Aktenzeichen 1 K 305/19

DRsp Nr. 2021/15852

Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer i.R.d. Einkommensteuerbescheids; Berechnung des Begünstigungszeitraums hinsichtlich Überschreitung

1. § 35b EStG sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen Veranlagungszeiträumen der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssen. Dabei haben Einkünfte in dem Zeitpunkt der Erbschaftsteuer unterlegen, in dem die Erbschaftsteuer rechtlich entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung der Erbschaftssteuer, der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Nachlass oder der Zahlung der Erbschaftsteuer kommt es hingegen nicht an.2. Für die Berechnung des Begünstigungszeitraums im Sinne des § 35b EStG ist es unerheblich, ob der Kläger an der rechtzeitigen Antragstellung schuldlos gehindert war.

Normenkette:

EStG § 35b S. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)-j);

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer im Rahmen des Einkommensteuerbescheids 2017.