Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht für die Klägerin Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
I.
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