Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg - 14. Zivilsenat - vom 13. Februar 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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