LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.05.2020
L 5 KR 4093/18
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 24.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 1798/17

Kein Anspruch auf Krankengeld während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen L 5 KR 4093/18

DRsp Nr. 2020/8838

Kein Anspruch auf Krankengeld während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Krankengeld für die Zeit ab dem 04.03.2001.

Der 1969 geborene, gesetzlich durch eine Betreuerin vertretene Kläger ist Mitglied der Beklagten und seit dem 01.03.2004 in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich versichert. Seit dem 01.12.2003 bezieht der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Bescheid der damaligen Landesversicherungsanstalt - jetzt Deutschen Rentenversicherung - Baden-Württemberg vom 13.02.2004). In den Jahren 2001 bis 2004 bezog der Kläger von der Beklagten in mehreren Zeiträumen Krankengeld.

Am 07.04.2017 beantragte der Kläger bei der Beklagten die rückwirkende Gewährung von Krankengeld ab dem Jahr 2001. Seit dieser Zeit sei er dauerhaft krank. Belegt werde dies durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente und seine zahlreichen stationären Aufenthalte. Er fügte seinem Antrag eine Bescheinigung einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 05.04.2017 bei.