Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 3. Kammer - vom 17. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Antragsteller.
Über die Beschwerde entscheidet der Senat in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern. Eine Einzelrichterzuständigkeit ist für den Fall der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach §
Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Antragsteller begehren mit ihrer Beschwerde die Festsetzung weiterer 822 Euro (Erledigungsgebühr) zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent). Ein solcher Festsetzungsanspruch besteht nicht.
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