Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 15. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die auf Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Einsicht in die Versichertenakte der Klägerin gerichtete Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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