LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.05.2021
12 Sa 869/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 22.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 730/20

Keine Ruhegeldfähigkeit des Sozialversicherungsanteils des Arbeitnehmers an Einmalzahlung BesitzstandEinmalzahlung Besitzstand kein Bestandteil des MonatsgehaltsZulässiger Antrag in der mündlichen Verhandlung aus Kanzlei im Wege des § 128a ZPO

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 869/20

DRsp Nr. 2021/11906

Keine Ruhegeldfähigkeit des Sozialversicherungsanteils des Arbeitnehmers an "Einmalzahlung Besitzstand" "Einmalzahlung Besitzstand" kein Bestandteil des Monatsgehalts Zulässiger Antrag in der mündlichen Verhandlung aus Kanzlei im Wege des § 128a ZPO

Betriebliche Altersversorgung - Einzelfallentscheidung zu einer Bemessungsgrundlage in teilweiser Abgrenzung und teilweiser Abweichung vom Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 05.11.2014 - 4 Sa 882/14.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.10.2020 - 3 Ca 730/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der Berechnung der künftigen Betriebsrente der Klägerin darüber, ob eine halbjährlich gezahlte "Einmalzahlung Besitzstand" in Höhe des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ruhegeldfähig ist.

1. 2. 3.