Streitig ist die Höhe der Beteiligungseinkünfte der Klägerin an der P-KG (Schifffahrtsgesellschaft) im Veranlagungszeitraum (VZ) 2015.
Die Klägerin hielt eine Kommanditbeteiligung an der im Jahr 1996 gegründeten P-KG. Gegenstand des Unternehmens war der Bau des Containerschiffes MS "P" sowie der Betrieb dieses Schiffes für gemeinschaftliche Rechnung. Die Gesellschaft ermittelte ihren Gewinn ab dem Jahr 2000 nach der Tonnagebesteuerung gemäß § 5a EStG.
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