Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court - des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2021 (
Auf die Anfechtung des Klägers wird der in der Hauptversammlung der Beklagten am 28.07.2020 gefasste Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt "4. Entlastung des Aufsichtsrats" für nichtig erklärt.
2. 3. II. III. IV. V.
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