OLG Stuttgart - Beschluss vom 24.03.2022 (5 - 2 StE 7/20)
Dem gerichtlich bestellten Beistand, ..., ... wird auf seinen Antrag und nach Anhörung der Vertreterin der Staatskasse für die Vertretung der Zeugin ... im Verfahren vor dem Senat eine Pauschgebühr von 420 € (in [...]