FG Sachsen, vom 05.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2199/03
Klagebefugnis einer GbR
BFH, Beschluss vom 27.12.2006 - Aktenzeichen V B 165/05
DRsp Nr. 2007/3219
Klagebefugnis einer GbR
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gesellschafter einer GbR mangels anderer Vereinbarungen nur gemeinschaftlich klagebefugt sind und deshalb nur gemeinschaftlich einen Prozessvertreter bevollmächtigen können. Dies gilt selbst dann, wenn einer der Gesellschafter für eine im Namen der Gesellschaft erhobene Klage die Erteilung einer Vollmacht schikanös verweigern sollte.