BFH - Beschluss vom 27.12.2006
V B 165/05
Normen:
FGO § 58 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 747
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 05.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2199/03

Klagebefugnis einer GbR

BFH, Beschluss vom 27.12.2006 - Aktenzeichen V B 165/05

DRsp Nr. 2007/3219

Klagebefugnis einer GbR

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gesellschafter einer GbR mangels anderer Vereinbarungen nur gemeinschaftlich klagebefugt sind und deshalb nur gemeinschaftlich einen Prozessvertreter bevollmächtigen können. Dies gilt selbst dann, wenn einer der Gesellschafter für eine im Namen der Gesellschaft erhobene Klage die Erteilung einer Vollmacht schikanös verweigern sollte.

Normenkette:

FGO § 58 ;

Gründe: