OFD Berlin - Verfügung vom 19.07.1995
S 1988

OFD Berlin - Verfügung vom 19.07.1995 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/83614

OFD Berlin, Verfügung vom 19.07.1995 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/83614

§ 172 AO Ausübung des Wahlrechts für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen innerhalb des 5-jährigen Begünstigungszeitraums nach § 4 Abs. 1 FördG

Aus gegebenem Anlaß weist die OFD darauf hin, daß bestandskräftige Bescheide, in denen der Stpfl. sein Wahlrecht zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 1 FördG innerhalb des 5-jährigen Begünstigungszeitraums ausgeübt hat, nicht mit dem Ziel einer anderweitigen Ausübung des Wahlrechts nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO geändert werden können.

Änderungen nach § 172 AO setzen voraus, daß der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig ist. Wurde das Wahlrecht zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 1 FördG wirksam ausgeübt, so ist der Ausgangsbescheid rechtmäßig.